Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Bestellung einer Eintrittskarte akzeptiert der Kunde bzw. der Besteller die folgenden Geschäftsbedingungen.
1. Allgemeines
Durch den Erwerb einer bzw. mehrerer Eintrittskarten für den Besuch des Weseler Oktoberfestes kommen hinsichtlich des Besuches der Veranstaltung Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen der Erwerberin/dem Erwerber bzw. der Inhaberin/dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Für erteilte Aufträge betreffend Bestellung, Bezahlung und Bereitstellung von Eintrittskarten gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
2. Vertragsabschluss
Die Bestellung von Eintrittskarten für das Weseler Oktoberfest geht vom Besteller bzw. Kunden aus und kann im Internet unter www.weseler-oktoberfest.de und ggf. in Vorverkaufsstellen vorgenommen werden. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung vom Veranstalter per E-Mail oder Postversand zustande. Hierzu ist vorab eine Überweisung und Verbuchung des Rechnungsbetrages des Kartenerwerbers auf das vom Veranstalter angegebene Bankkonto erforderlich.
3. Preise
Es gilt der vom Veranstalter genannte und bekanntgegebene Gesamtpreis.
In diesem Gesamtpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, MwSt enthalten.
4. Bestellung, Bezahlung und Bereitstellung über das Internet
Die Bestellung und damit Reservierung von Eintrittskarten ist über das Internet möglich. Durch die vom Erwerber im Bestellvorgang bestätigte „verbindliche Buchung“ verpflichtet sich der Erwerber der Eintrittskarten zur vollständigen Bezahlung der Bestellsumme (Gesamtpreis).
Die Bestellsumme einer bestellten bzw. der bestellten Eintrittskarten ist unmittelbar nach Bestätigung vom Veranstalter per E-Mail sofort zur Zahlung fällig und ist nur per Überweisung oder Bareinzahlung am Bankschalter auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto möglich.
Bei der Bestätigung der Kartenbestellung wird vom Veranstalter auch ein Verwendungszweck mit einer Zahlenkombination angegeben. Der Verwendungszweck ist bei der Überweisung bzw. Bareinzahlung mit anzugeben, damit der Zahlungseingang dem Bestellvorgang zugeordnet werden kann.
Bis zum Zahlungseingang auf das Bankkonto des Veranstalters gilt die Bestellung zunächst als Reservierung. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht wird die Reservierung aus unserem System gelöscht.
Wenn innerhalb von einer Woche (7 Tage) nach Bestätigung der Bestellung per E-Mail, die Bestellsumme (Gesamtpreis) auf das angegebene Bankkonto verbucht wurde, erhält der Käufer bzw. die Käuferin vom Veranstalter erneut eine E-Mail als Bestätigung der Verbuchung und mit weiteren wichtigen Hinweisen.
Am Veranstaltungsabend erhält der Käufer bzw. die Käuferin gegen Vorlage dieser E-Mail mit der angegebenen Reservierungsnummer und authentischer Identifizierung (z. B. Personalausweis, Führerschein) an der Eingangskontrolle zum Festzelt ab ca. 2 Stunden vor Beginn des Oktoberfestes gegen 17:00 Uhr einen Umschlag. In diesem befinden sich die Eintrittsbändchen als Eintrittskarte/n, die Wertgutscheine und die Tischnummer.
5. Bestellung, Bezahlung und Bereitstellung im Vorverkauf
Für Besucher des Weseler Oktoberfestes, die keinen Internetzugang haben, oder im Internet keine Buchung vornehmen möchten, werden vom Veranstalter Vorverkaufsstellen beauftragt, die Bestellungen für den Kauf von Eintrittskarten entgegen zu nehmen.
Der Veranstalter legt eventuell Vorverkaufsstellen fest. Diese werden dann sowohl im Internet als auch in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
In der Vorverkaufsstelle ist von der Käuferin bzw. vom Käufer von Eintrittskarten zunächst auf einem Bestellschein, der vollständige Name, die Anschrift, eine Telefon- bzw. Mobilfunkrufnummer ggf. auch FaxRufNr und – falls möglich – die E-Mail Adresse anzugeben. Des Weiteren ist anzugeben an welchem Tag (Freitag oder Samstag oder an beiden Tagen) die Käuferin bzw. der Käufer von Eintrittskarten am Weseler Oktoberfest teilnehmen wird und wie viel Eintrittskarten von ihm bzw. von ihr gekauft werden.
Mit dem Ankreuzen „verbindlich buchen“ auf dem Bestellschein verpflichtet sich die Käuferin bzw. der Käufer, die zuvor errechnete Bestellsumme (Gesamtpreis) für die Eintrittskarten in der Vorverkaufsstelle zu bezahlen.
Nach erfolgter Barzahlung in der Vorverkaufsstelle, erhält die Käuferin bzw. der Käufer dort sofort eine Quittung über die bezahlte Gesamtsumme als Wertgutschein. Auf dem Wertgutschein ist die Anzahl der bestellten Karten, der Veranstaltungstag, die Bestellsumme und ein Verwendungszweck mit einer Zahlenkombination (Nummer) angegeben.
Mit diesem Wertgutschein sowie einer authentischen Identifizierung der Käuferin bzw. des Käufers können am Veranstaltungstag ab ca. 2 Stunden vor Beginn des Oktoberfestes um 19:00 Uhr, die Eintrittsbändchen als Eintrittkarten an der Eingangskontrolle am Festzelt mit den Wertgutscheinen und der/den Tisch-Nummer/n abgeholt werden.
6. Widerrufs- und Rückgaberecht
Mit dem Ankreuzen „verbindlich buchen“ bei der Bestellung im Internet oder in der Vorverkaufsstelle sind die damit bestellten Eintrittskarten vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt auch für den in der Vorverkaufsstelle erhaltenen Wertgutschein.
Die Vorschriften des § 312 b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB über Fernabsatzverträge sind nicht anwendbar. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ist ebenfalls ausgeschlossen. Es besteht somit auch kein Anspruch auf Erstattung des Kartenbestellpreises und ggf. weiterer Kosten.
Falls die angekündigte Musik ganz oder teilweise an dem vereinbarten Termin nicht spielt, dann ist der Veranstalter berechtigt eine adäquate Alternative bereitzustellen. Regressansprüche in jeglicher Hinsicht gegenüber dem Veranstalter entstehen dadurch nicht.
Im Falle einer gänzlichen Verhinderung der Musik wird ein alternativer Veranstaltungstermin benannt. Die Eintrittskarten behalten hierfür ihre Gültigkeit.
7. Haftung
Die Haftung des Veranstalters bei der Kartenbestellung über das Internet richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen.
Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Alle weiteren Ansprüche einschließlich aller nicht beschränkt auf Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. In keiner Weise gehaftet wird für eventuelle Fehler bzw. Schäden, die auf die Software, auf E-Mails oder Websites des Veranstalters zurückzuführen sind.
Das Recht des Kartenbestellers, sich wegen einer nicht vom Veranstalter und nicht in einem Mangel über dem Internet hergestellten Bestellverfahrens abzuleitenden Pflichtverletzung vom Vertrag und damit von der Kartenbestellung zu lösen, ist ausgeschlossen.
8. Weitere Hinweise
Bei fristgerechter Verbuchung des Gesamtpreises sowie bei sofortiger Bezahlung in der Vorverkaufsstelle wird vom Veranstalter die Platzvergabe vorgenommen. Wünsche können nicht berücksichtigt werden.
Die Besucher des Weseler Oktoberfestes werden gebeten wegen des zu erwartenden Besucherandrangs, die Eintrittsbändchen als Eintrittskarten an der Eingangskontrolle am Festzelt ab ca. 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung um 19:00 Uhr, unter Angabe der Nummer im Verwendungszweck und authentischer Identifizierung des Kartenerwerbers (z. B. Personalausweis, Führerschein), abzuholen.
Beim Einlass ins Festzelt zum Weseler Oktoberfest findet aus Gründen der Sicherheit und der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheits- und Ordnerdienst statt. Es ist untersagt Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Getränke und Speisen jeglicher Art sowie Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände ins Festzelt mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zum Weseler Oktoberfest zu verweigern.
Bei den bis zum 15. Januar 2017 über unsere Internetadresse www.weseler-oktoberfest.de bestellten Eintrittskarten und die in der Folge auf dem Konto des WOkFestes bei der Sparkasse RheinLippe in Wesel verbuchte Bestellsumme, behält sich der Veranstalter vor diese zu stornieren. Die eingezahlten und verbuchten Beträge werden vom Veranstalter an den Besteller erstattet.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher im Festzelt Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher vom Weseler Oktoberfest auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die Besucher des Weseler Oktoberfestes werden gebeten, den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals zu folgen.
Im Verlauf des Weseler Oktoberfestes besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Für solche gesundheitliche Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt im Festzelt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nicht mehr im Festzelt aufhalten – auch nicht in Begleitung durch Erziehungsberechtigte. (Jugendschutzgesetz, JuSchG vom 23.07.2002 und den danach beschlossenen Änderungen in einzelnen Artikeln).
Wird die Durchführung des Weseler Oktoberfestes aus Gründen, die nur der Veranstalter zu vertreten hat, unmöglich, wird unter Angabe der Nummer im Verwendungszweck und authentischer Identifizierung dem Kartenerwerber vom Veranstalter der Kaufpreis zurückerstattet.
Die Veranstalter behalten sich vor, Besucher des Weseler Oktoberfestes in den zurückliegenden Jahren, in geeigneter Weise über das bevorstehende Weseler Oktoberfest, sowie auch über andere Veranstaltungen, zu informieren.
Das Weseler Oktoberfest lebt von dem Erlebten und der Vorfreude auf das Kommende. Dies wollen wir als Veranstalter unterstützen in dem wir nach Ablauf des Oktoberfestes eine Bildergalerie auf unserer Web-Seite veröffentlichen. Das setzt voraus, dass im Verlauf des Oktoberfestes Fotoaufnahmen gemacht werden, die sowohl von der Presse als auch in unserer Bildergalerie veröffentlicht werden können. Falls die Veröffentlichung nicht gewünscht ist, bitten wir um Widerruf.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Bestellung, Überweisung und Bereitstellung ist Wesel.
Unwirksame Bestimmungen gelten durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
AGB Stand 09/2016